345 Euro in
ganz Deutschland: Bundeskabinett bringt Änderung der
Regelsatzverordnung bei der Sozialhilfe auf den Weg
Mit dem Vorliegen der Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2003 hat sich der Verordnungsgeber zu einer
Weiterentwicklung der Regelsatzbemesssung entschieden. Diese basiert
zum ersten Mal auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur. 16 Jahre
nach der deutschen Einheit ist es nicht mehr sachgerecht, an
unterschiedlichen Regelsätzen in West- und Ostdeutschland für
die
Sozialhilfe festzuhalten. Darüber hinaus werden Veränderungen
im
Verbraucherverhalten und Verbesserungsvorschläge an der bisherigen
Bemessung berücksichtigt.
Für ganz Deutschland ergibt sich ein einheitlicher Regelsatz in
Höhe von rechnerisch 345 Euro. Die bisherige
Ost-West-Differenzierung
(331 Euro Ost/345 West) entfällt zukünftig. Gleichzeitig wird
die
unterschiedliche Behandlung von ALG-II-Beziehern und
Sozialhilfeempfängern grundsätzlich beseitigt. Eine weitere
Änderung
betrifft die Höhe der Regelsätze bei zusammenlebenden
Ehepaaren und
Lebenspartnern. Bisher erhält der Haushaltsvorstand 100 Prozent
des
Eckregelsatzes, der Partner 80 Prozent. Künftig soll jeder wie
auch
schon im SGB II 90 Prozent erhalten.
Die Regelsatzbemessung als erforderliche nähere Ausgestaltung des
Bemessungssystems gibt es seit Juni 2004. Die vorgesehene neue
Regelsatzbemessung macht Änderungen des SGB XII und der
Regelsatzverordnung erforderlich.
Die Länder setzen den Regelsatz in der Sozialhilfe fest und
können
regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen und von
der
rechnerischen Höhe des Regelsatzes abweichen.
Die Festsetzung der Regelsätze auf Grund der Neubemessung sollte
zeitnah zum 1. Januar 2007 erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.8.2006
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=151532.html |