HOME    IMPRESSUM    KONTAKT    AUFNAHMEANTRAG
ABS e.V.  Vereinssatzung vom 8.Januar 2000

§ 1
Der Name des Vereins lautet “ A.B.S. - Arbeitsgemeinschaft  Behinderter und Senioren in
Europa ”- Integratives Reisen Behinderter und sozio - kulturelle Integration sozial benachteiligter
Senioren.Er hat seinen Sitz in Meerfeld / Vulkaneifel.und wurde am 08.01.2000  in das Vereinsregister
des Landkreises Bernkastel-Wittlich eingetragen.
Seit der Eintragung führt er den Zusatz “ e.V. “
Der Verein “ A.B.S.  e. V. , mit Sitz in Meerfeld / Vulkaneifel  verfolgt ausschliesslich und
unmittelbar gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts “ Steuerbegünstigte Zwecke “
der Abgabenordnung.

§ 2
Zweck des Vereins ist es , in ideeller und / oder materieller Weise ,( soweit es seine finanziellen Mittel
 zulassen) alle Bestrebungen und Bemühungen aller europäischen  Vereine , Verbände , Körperschaften ,
Institutionen sowie privaten und privat - gewerblichen Unternehmungen zu unterstützen und zu fördern ,
soweit es deren  Zielsetzung ist , Behinderten , deren Angehörigen sowie SeniorInnen aus sozialschwachem
Milieu -  einen preiswerten , barrierefreien ( im Falle einer motorischen Behinderung ) , betreuten und /
oder gepflegten  Urlaub zu ermöglichen - ungeachtet deren Nationalität , ethnischen Zugehörigkeit ,
Religion oder dem Geschlecht.

Allen europäischen Vereinen , Verbänden , Körperschaften , Institutionen , privaten und privat - gewerblichen
Unternehmungen , sowie Behinderten , deren Angehörigen und SeniorInnen aus sozialschwachem Milieu soll
unter der Voraussetzung , dass die Belange Behinderter , deren Angehörigen  und sozialschwacher
SeniorInnen in ausreichendem Masse Beachtung finden ,  per vereinseigener Printmedien im deutschen
Sprachraum  sowie per Internet auf globaler Ebene ein Forum geschaffen werden , in welchem ein
multikultureller  Austausch Betroffener stattfinden kann

Eigentümer und / oder Betreiber von Ferienobjekten- wie z.Bsp. Hotels , Feriendörfer , Appartements ,
Ferienhäuser u.s.w. , werden hinsichtlich behindertengerechter Umbaumassnahmen gemäss den DIN
Normen 18024 und 18025 gebührenfrei vom Verein beraten.

Arbeitgeber , die  einem Behinderten einen Ausbildungsplatz  oder Arbeitsplatz gewähren,erhalten
kostenlose Beratung und Hilfestellung vom Verein hinsichtlich der behördlichen sowie baulichen
Massnahmen.
 
Der Verein ist bemüht , Behinderten , die nicht ohne Begleitung und / oder Betreuung verreisen können ,
eine Reisebegleitperson zu vermitteln.Die Recherche nach dieser Begleitperson ist für den Behinderten
kostenfrei.

Kompetent begleitete und betreute eigen - organisierte Reisen zu Kur, Erholungs - u. Therapiemaßnahmen
werden in unregelmäßigen Abständen mit in - und ausländischen Behinderten zu Kur - u. Badeorten
innerhalb und außerhalb der europäischen Gemeinschaft durchgeführt. (Kurorte Nordsee, Kurorte Ostsee,
Kurorte Polen, Kurorte Norditalien, Thalassotherapien Frankreich, Delphintherapie Florida)

Im besonderen Fokus des ABS e.V. wird die Betreuung von Menschen liegen, die an Demenz oder Alzheimer
erkrankten. Den pflegenden Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen wird durch diverse
kompetente Betreuungsangebote: ( Tagesbetreuung, nächtliche Betreuung, Ferienpflege, Arzt - Reha -
Therapie und Kurbegleitung ) eine Möglichkeit der eigenen Erholung vom anstrengenden Pflegealltag geboten. 
     

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung einer Beratungsstelle , die
kostenlos informiert über:  barrierefreie  behinderten und seniorengerechte Unterkünfte , die Realisierung
baulicher und umbaulicher  Massnahmen nach den Nutzungskriterien Behinderter  im Wohn - Freizeit -
und  Arbeitsumfeld ( gemäss den Din Normen 18024 und 18025 ) administrative Vorgehensweisen
bei der Integration von Behinderten in die Arbeitswelt

§  3
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§   4
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5
Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck der Körperschaft fremd sind , oder durch
unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden , die sich den Zielen des
Vereins verbunden fühlt.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 7
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden , wenn sein Verhalten
in grober Weise gegen die Interessen des Vereins ver stösst.Über den Ausschluss beschliesst die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 8
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 9
Der Vorstand besteht aus einer Person , nämlich der Vorsitzenden allein. Diese ist allein zur Vertretung
des Vereins berechtigt.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren
gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.  

§10
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.Ausserdem muss die Mitgliederversammlung
einberufen werden , wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem
Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

§11
Jede Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist
von zwei Wochen einberufen.Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

§12
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand allein geleitet. Ist dieser verhindert , wählt die
Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine
Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesord nung beschliessen.
Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt , entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitglliederversammlung
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.Stimmenthaltungen bleiben daher ausser Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist eine einfache Mehrheit , zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung
des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt.Die Abstimmung muss
jedoch schriftlich durchgeführt werden , wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden
Mitglieder dies beantragt.  

§13
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechtes zwecks Verwendung :
für die medizinische Versorgung und Rehabilitation  kriegsverletzter  Waisenkinder , die durch ihre Verletzung
zu Invaliden wurden und der Hilfe  bedürfen. 



Die vorstehende Satzung wurde am 8.01.2000 errichtet.





Gründungsmitglieder   im Januar 2000
Michaela Schauf  ,   -  1.Vorsitzende  -  Reiseleiterin
Gerhard Schauf       -  exam. Altenpfleger
Franco Schoepgens -  IT - Systemkaufmann 
Josef Olbricht          -  Heilerziehungstherapeut
Cornelia Olbricht     -  exam. Altenpflegerin
Christel Schöpgens  -  Religionspaedagogin
Josefine Weiler        -  Pflegehelferin und Reiseassistentin


JAHRES - MITGLIEDSBEITRAEGE  seit 01.01.2002 in Euro
Schueler , Studenten , Auszubildende
 bis 27 Jahren
Erwachsene
zwischen 18 J. und 60 J.
14 Euro 29 Euro
Seniorinnen und Senioren
ab 60 Jahren
Gerwerbetreibende / Freiberufler
24 Euro 39 Euro

HOME    IMPRESSUM    KONTAKT    AUFNAHMEANTRAG