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medizinisch indizierte Rehabilitationsmaßnahmen  ambulant ( offene Badekur) oder stationär
für pflege - und betreuungsbedürftige Personen und / oder deren Angehörige


für Menschen, die Daheim rund - um - die - Uhr einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und Erholung benötigen
für Menschen mit erhöhtem Betreuungs / Pflegebedarf  ( z.B. Alzheimer - Demenz - nach Schlaganfall ) die dringend der Erholung bedürfen.
für pflege - und betreuungsbedürftige Bewohner stationärer Einrichtungen nach einer schwerwiegenden Erkrankung
und für Personen mit Behinderung, die sich unbedingt von ihrem alltäglichen Pflegestress erholen müssen und sich dabei gern in nette Gesellschaft begeben, wo herzlich gelacht werden darf  -  Lachen ist gesund !

 
   externer Link z. aktuellen Ferienkalender   Hinweis zu unserem Anrufbeantworter    wie komme ich zu einer Kur ?    wie lange dauert eine Kur ?
  
   der 1. Schritt führt z. Hausarzt    kann ich mir den Kurort aussuchen ?   wer stellt den Kurantrag ?  

   wo den Antrag auf Verhinderungspflege für den pflegebedürftigen Angehörigen stellen ?

   warum ist im Falle der Pflegebedürftigkeit meines Partners eine ambulante der stationären Kur vorzuziehen ?

    welche Kosten übernimmt die Krankenkasse im Falle einer ambulanten Badekur ?    und wenn doch Stationäre Kur ?

    welche Hilfen und welche Kosten ?    Berechnungsbeispiel   Rollstuhlfahrzeug Fahrtkosten   Abzüge vom Pflegegeld ?
   
    zum Anmeldeformular 
        
  seit 2007 auch    im Allgäu,  am Bodensee,  in Oberbayern, an der Ostsee, im Schwarzwald  - sowie im Ausland (Ägypten, Florida, Israel, Italien, Polen, Schweiz, Spanien, 
                                                                                                                                                                                                Ungarn, Tschechien)


Ob und in welcher Höhe sich die Krankenkasse , Pflegekasse, das Sozialamt, oder andere Träger an den Kosten beteiligen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Einige Fragen hierzu lassen sich sicherlich bereits am Telefon beantworten

Unsere Rufnummer lautet:  06572 932 905  oder mobil:  0160 258 4789
Unsere Anschrift lautet:       ABS e.V. Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Senioren - soziokulturelle Integration Behinderter und    
                                               Senioren aus sozialschwachem Milieu - Schulweg 1  -  54531 Meerfeld.


Sprechen Sie uns ggf. auf den Anrufbeantworter, da unser Telefon nicht ständig besetzt ist. (wir sind : "d.u."  -  dauernd unterwegs)
                                      Wir rufen Sie aber so schnell als möglich zurück


Hinweis zu unserem Anrufbeantworter
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Der Anrufbeantworter meldet sich mit: "Promotours - Reisen für Behinderte und Senioren (das ist der Internet Fantasie Name unseres Vereins, lassen Sie sich dadurch bitte nicht einschüchtern)


damit wir uns auf ein Gespräch mit Ihnen gut vorbereiten können, hinterlassen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter
01
Ihren Namen und nennen Sie uns den Ort, aus dem Sie anrufen (ggf. noch )
02
Name und Anschrift der Alten - Pflegeeinrichtung, in der Sie leben
03
Ihre Rufnummer und wann Sie am liebsten zurückgerufen werden möchten
04
Sagen Sie uns bitte auch, ob Sie Betreuer oder ein naher Angehöriger sind, oder ob Sie für sich selbst anfragen 
05
betrifft es mehrere Bewohner einer bestimmten Alten - Pflegeeinrichtung ?
06
um wieviel Personen handelt es sich ?
07
in welchem Umfang wird voraussichtlich Betreuung erforderlich werden?
08
Ihre Pflegestufe ( Pflegestufe I, II, III )  oder den erhöhten Betreuungsbedarf (auch ohne Pflegestufe - wenn eine dementielle Erkrankung vorliegt)
09
Kennen Sie den  § 39 SGB XI  ( Verhinderungspflege / Ersatzpflege ) ?
10
Haben Sie im laufenden Jahr  den  § 39 SGB XI  ( Verhinderungspflege )
in Anspruch genommen ?
11
Möchten Sie das "neue" Pflegeleistungsergänzungsgesetz , das den erhöhten Betreuungs - und Finanzierungsaufwand berücksichtigt, den dementiell erkrankte Menschen (bzw. ihre Angehörigen) haben kennen lernen ? (seit dem 01.07.2008 in Kraft)
12
nennen Sie uns bitte einen Zeitraum, in welchem Ihre Reise oder Ihre ambulante ( offene ) Badekur stattfinden sollte.
13
nennen Sie uns bitte ggf. den Ort, der als Reiseziel in Frage käme - und: soll es eine Urlaubsreise oder eine ambulante (offene) Badekur werden.
14
nennen Sie uns bitte auch den Ort, von wo ggf. Ihre Abholung erwünscht wird.
15
ist ein Rollstuhlfahrzeug erforderlich ?
16
sind Pflegehilfsmittel erforderlich ?  (Duschrollstuhl, Treppensteiger, E-Scooter, Faltrollstuhl)

Zur Zeit realisieren wir -  durch uns betreute -  ambulante ( offene )  Bade - Kuren für behinderte pflegebedürftige  und in eine der drei Pflegestufen eingestufte Menschen :         
an der Nordsee, Ostsee u. der Mosel (Bad Bertrich), im Allgäu, Schwarzwald u. am Bodensee, auf Ischia, im norditalienischen  Abano Terme, in Meran, Polen, Spanien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei, der Türkei (Achtung! Türkei- Kurreisen  sind von uns nur mit einem erhöhtem Eigenanteil realisierbar, da sich die Krankenkassen mangels der EU-Mitgliedschaft der Türkei nur in seltenen Fällen an den Therapie-Kosten beteiligen),

sowie - für Selbstzahler - in den außereuropäischen Staaten:  Israel und USA  


Wichtig zu wissen !   Wie komme ich zu einer Kur ?

Dauer einer Kur:
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eine beihilfefähige Kur , ob ambulant oder stationär, musste bisher immer über einen Zeitraum von 21 Tagen durchgeführt werden. Ggf. war im Anschluss daran eine Verlängerung möglich. Eine kürzere Verweildauer wurde nicht als beihilfefähig anerkannt.
Dieses Gesetz wurde inzwischen ( 2005 ) geändert. Im Regelfall gelten heute auch kürzere Verweildauern - auf Anraten der Rehabilitationsmedizin sollte eine Kur den zwei - Wochen - Rahmen jedoch nicht unterschreiten
Informieren Sie sich bitte bei  der für Sie zuständigen Krankenkasse nach weiteren Details.


1. Schritt - sollte zu Ihrem Hausarzt führen. Mit ihm besprechen Sie,  welcher Kurort am ehesten für Sie in Frage kommt:
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nur in anerkannten Kurorten, also Orten, die über ein besonders heilsames Wasser, besonders heilsam wirkende Moore, oder über ein, als besonders heilsam eingestuftes Klima verfügen, kann eine ambulante Badekur unter Beihilfe der Krankenkassen unternommen werden.
Ihre Krankenkasse benennt Ihnen auf Anfrage alle anerkannten Heil - und Bade - Kurorte. 
Wodurch sich ein "ANERKANNTER"  Heilklimatischer - Kneipp-Kurort oder  Luftkuort ausweist, zeigt Ihnen dieser Promotours Link  



Kann ich mir den Kurort aussuchen ?   Ihr Hausarzt weiß, welche Indikationen für Sie angezeigt sind 
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Sie ahnen, was Ihnen jetzt einmal gut tun würde? Inhalationen gegen Ihre Bronchialbeschwerden? Massagen und Packungen gegen das Gelenkleiden? Thermaltherapie wegen der Verspannungen? Oder wollen sich dermatologische
( Haut ) Probleme, wie Schuppenflechte oder Gürtelrose nicht abstellen lassen?  Wichtig ist es nun, dass Sie "Ihren" Kurort entsprechend der angezeigten Indikationen, gemeinsam mit Ihrem Arzt  auswählen. 
Ein Beispiel für die angezeigten Indikationen des heilklimatischen Nordsee - Küstenbadeortes Dorum (wo wir seit 2006 betreute Kurlaub Aufenthalte für Alzheimer / Demenz Kranke, bzw. MS, Parkinson oder Schlaganfallpatienten durchführen)  finden Sie hier:
Indikationen - Dorum-Neufeld:
allgemeine Lungenbeschwerden, dermatologische Krankheiten (wie z.B. Psoriasis o. Gürtelrose), Erkrankung der Bewegungsorgane, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, gynäkologische Beschwerden, Osteoporose, Rehabilitation nach Herzinfarkt und Unfällen ,

2. Schritt - KURANTRAG - stellt Ihr Hausarzt
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Als Versicherter und Beitragszahler haben Sie Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches. (SGB) Für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ist grundsätzlich die Befürwortung Ihres behandelnden Arztes notwendig.
Ihr Hausarzt kennt Ihre gesundheitlichen Defizite und wird Ihrem Wunsch nach präventiven Behandlungen und Therapien sicherlich gern entgegen kommen.
Er wird ggf. im Kurantrag eine, auf Ihre gesundheitlichen Beschwerden abgestimmte Behandlung befürworten und er wird diesen Kur - Antrag an den für Sie zuständigen Kostenträger ( Krankenkasse, BfA , LVA o.a. )  weiterleiten.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet ebenfalls über die Bewilligung.

3.Schritt -  die Pflegekasse über die geplante Kur informieren und Verhinderungspflege beantragen
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Wenn in Ihrem Haus ein pflegebedürftiger Angehöriger von Ihnen gepflegt wird, der seit mindestens einem halben Jahr der Pflege bedarf, (und in die Pflegestufe 1 bis 3 eingestuft ist )  ist es dringend erforderlich, für die Dauer Ihrer Kur eine Ersatzpflegekraft zu engagieren.
setzen Sie frühzeitig Ihre Pflegekasse über Ihre Kur Absichten in Kenntnis und bitten Sie um Zusendung eines Antragformulars zur Beantragung der "Verhinderungspflege".
In dieses Formular tragen Sie neben Namen, Versichertennr. u.s.w. auch ein, wann, wo und für wie lange Sie eine ambulante Badekur unternehmen möchten.
Wichtig ! der entsprechende Antrag hierzu muss  vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden, (oder dessen gesetzlichen Betreuer),
                 denn der Pflegebedürftige erhält die Leistung um seine Ersatzpflegekraft zu bezahlen.

Wichtig !  der entsprechende Antrag muss vor  Beginn der Maßnahme gestellt werden
Wichtig für Ehepaare !  Jeder pflegebedürftige Versicherte benötigt sein eigenes Antragsformular !
Wichtig für Ehepaare !  Auch der pflegebedürftige Partner kann sich in eine ambulante Rehamaßnahme begeben !



Wir, vom ABS e.V., dürfen Ihren Angehörigen während Ihrer Abwesenheit ersatzweise pflegen und betreuen, da wir mit dem Pflegebedürftigen nicht verwandt oder verschwägert sind.  Uns stehen hierfür von Ihrer Pflegekasse bis zu 1470 Euro (für maximal 28 Tage pro Jahr) zu. Verwandten / Verschwägerten bis zum 2. Grad zahlt die Pflegekasse lediglich den monatlichen Pflegesatz entsprechend der Pflegestufe weiter ( Stufe 1 = 210 Euro, Stufe 2 = 420 Euro und Stufe 3 = 675 Euro )

Bei der Beantragung der Verhinderungspflege sind wir Ihnen gern behilflich.
 



warum "mit dem Pflegebedürftigen gemeinsam" meistens nur eine ambulante und keine stationäre Kur möglich ist
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Wenn Sie während Ihrer Kur unbedingt mit Ihrem betreuungs - und pflegebedürftigen Angehörigen zusammen bleiben möchten , weil eine Trennung Ihnen beiden nicht gut bekaeme, wird in den meisten Fällen keine gemeinsame stationäre Kur möglich sein, sondern nur eine ambulante Kur, auch offene Badekur genannt.

Der Grund liegt darin , dass die meisten Kurkliniken nicht darauf ausgerichtet sind , pflegebedürftige  und nicht pflegebedürftige Kurgäste - auch wenn es sich um Paare handelt , gleichzeitig aufzunehmen.

Fuer den behinderten , und pflegebedürftigen Angehoerigen steht in den meisten Kurkliniken kein Personal zur Verfügung , das beim Waschen , Anziehen , Toilettengängen , Nahrungsaufnahme u.s.w.  helfen könnte.

Hier kann man sich alternativ dann zu einer offenen Badekur entschließen. Bei der offenen Badekur sucht man selbst die passende Unterkunft und regelt die Termine für Anwendungen und Therapien mit dem Kurmittelhaus oder dem Rehazentrum vor Ort.


Kostenübernahme der KRANKENKASSE bei der ambulanten Kur
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Der Kostenträger - in der Regel ist das die Krankenkasse oder ein Rentenversicherer, beteiligt sich im Falle einer ambulanten Badekur an Ihren Kosten für Unterkunft , Verpflegung und die Fahrt zum Kurort mit 13 Euro täglich.
Wenn beiden Partnern eine ambulante Badekur vom Kostenträger (Krankenkasse o.a. ) bewilligt wurde , erhalten auch beide diese 13 Euro täglich.
Beim "Badearzt" am Kurort bezahlen Sie einmalig (pro Person) Ihre Praxisgebühr in H.v. 10 € und für Ihre therapeutischen Anwendungen dann noch einen Eigenanteil in Höhe von 10 %  der anfallenden Kosten, falls Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind. (Befreiungskärtchen immer mitführen)

stationäre Kur
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Wenn Sie stationär in einer Kurklinik untergebracht werden möchten ( Achtung , nicht jede Krankenkasse verfügt über eigene Einrichtungen oder Vertragshäuser  an der Nordseeküste - es kann deshalb sein , dass man Ihnen eine Kur in einer anderen Region Deutschlands bewilligt ), übernimmt der Kostenträger sämtliche Kosten ( Unterbringung , Verpflegung und natürlich die Therapien und Anwendungen ).
Sie fahren entweder mit dem eigenen Auto zur Kur - hierzu erhalten Sie 22ct pro einfachem Entfernungskilometer (also nur eine Strecke wird bezuschusst) oder Sie benutzen die DB und erhalten eine Hin - und Rück-Fahrkarte 2. Klasse

Wenn bei Ihnen eine außergewöhnliche Gehunfähigkeit vorliegen sollte  ( " aG " , so steht es dann im Behindertenausweis)
oder Rf - für Rollstuhlfahrer ) Wird die Krankenkasse (oder der andere Kostenträger : BfA , LVA o.a. )  Ihnen einen Taxischein für ein behindertengerechtes Taxi ausstellen. Ihr Eigenanteil für das Taxi beträgt 13 Euro pro Fahrt . Ihr Eigenanteil für den stationären Klinikaufenthalt beträgt 10 Euro täglich. (Infos: Stand 2007 - Änderungen erfahren Sie über Ihre Krankenkasse)

Anspruch auf eine stationäre Kur
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Etwa alle vier Jahre haben Sie einem Anspruch auf eine stationäre Kur (Rehabilitationsmaßnahme). Für schwer kranke Personen oder Schwerbehinderte gelten andere Zeitabstände , die Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse oder anderen Kostenträgern erfragen können. Alle drei Jahre kann eine ambulante Badekur beantragt werden.

mit welchen Hilfen dürfen Sie rechnen - mit welchen Kosten müssen Sie rechnen ?
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Wir, vom ABS e.V. - der Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren, haben ein kostengünstiges Betreuungskonzept für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen erarbeitet.

Sie und der pflegebedürftige Angehörige würden in einem behindertengerechten Haus , wie z.B in diesem hier - am Deich , wohnen und sich (bei Bedarf auch rund-um-die-Uhr)  durch Altenpfleger- Innen und Krankenschwestern, (neuerdings auch durch frisch ausgebildete Validationsassistenten -  "validatives feeling insight" zur kompetenten Betreuung von Menschen mit Alzheimer und Demenz - Erkrankung ) die sich ehrenamtlich für unseren Verein nützlich machen, betreuen lassen.

Die Pflege - und Betreuungskosten, werden im Rahmen der Verhinderungspflege mit 1470,-€  pro pflege - und betreuungsbedürftiger Person von Ihrer Pflegeversicherung ( jährlich für längstens 28 Tage ) übernommen.

Schwerstpflege - oder betreuungsbedürftige Menschen (Pflegestufe 3 + = Härtefallregelung) oder dementiell erkrankte  Menschen erhalten darüberhinaus weitere finanzielle Zuwendungen (Pflegeleistungsergänzungsgesetz = 1200 oder 2400 EUR jährlich)  je nach Beeinträchtigung durch die Demenz)

Besonders in ihren Alltagskompetenzen beeinträchtigte Personen (z.B. Alzheimer im fortgeschrittenem Stadium) erhalten ebenfalls zusätzliche Zuwendungen. (u.a. auch Anerkennung der Pflegestufe 3)

Ihre Unterbringungs - und Verpflegungskosten in kleinen, familienähnlichen Wohngruppen bleiben überschaubar.
Zudem beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit 13 € pro Rehabilitations- tag und Person an diesen Kosten.


was passiert mit "meinem" Pflegegeld bei Inanspruchnahme der "Verhinderungspflege ?
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wenn der Pflegebedürftige ununterbrochen nicht länger als drei Wochen abwesend von Zuhause ist, passiert überhaupt nichts. Die Pflegekasse zahlt Ihnen Ihr Pflegegeld ohne Abzug weiter.
Erst wenn der Pflegebedürftige ein zweites mal im selben Kalenderjahr für längere Zeit abwesend ist ( z.B. in einem Kurzzeitpflege-Heim) wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.


Ein Berechnungsbeispiel
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Ein Ehepaar, SIE , 76 Jahre alt (schwere Herzinsuffizienz, Asthma und leichte Arthrose - in Pflegestufe 1)  pflegt ihren schwerstbehinderten Mann 79 Jahre alt (Parkinsonsyndrom - Pflegestufe 3, sitzt im Rollstuhl) seit vielen Jahren aufopferungsvoll. Die erwachsenen Kinder  (leben im selben Haus) helfen ihr - trotzdem weiß sie, dass sie der dauernden Belastung psychisch wie physisch nicht mehr lange standhalten wird.  Sie muss sich dringend erholen. Ihren Mann möchte sie nicht in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung
bringen - die zusätzlichen Schuldgefühle würden sie seelisch zu sehr belasten.

Ihre Kinder sind berufstätig und hätten keine Zeit, den Vater zu versorgen.
Sie beantragt über ihren Hausarzt bei ihrer Krankenkasse eine zweiwöchige ambulante Badekur an der Nordsee. Sie bucht sich in unserer Nordsee - Wohngruppe zusammen mit ihrem Mann ein. (Jetzt besteht die Wohngruppe aus insgesamt 4 Personen -  inklusive der Dauer - Pflegekraft die mit im Haus wohnt ) eine zweite Betreuerin kommt stundenweise (am Tag) hinzu.
Das Ehepaar bezieht ein ebenerdig gelegenes Doppelzimmer mit direktem Anschluss an ein rollstuhlgängiges Badezimmer.
Ab sofort muss sie sich um nichts mehr kümmern. Die dort anwesenden Pflegepersonen regeln alles.  Am Tag und in der Nacht. Sie kann sich beim Badearzt vorstellen, sich die erforderlichen Anwendungen verschreiben lassen, sich erholen und trotzdem ihren Mann sehen, und mit ihm reden, wann immer sie möchte und auch hin und wieder  an den gemeinsamen Spaziergängen und Ausflügen teilnehmen.

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Die Kosten für beide zusammen betragen 3470,-  Euro
(= Unterbringung, Vollverpflegung, 14 Tage  Pflege und Betreuung in Pflegestufe 1 = 1230 € , bzw.
in Pflegestufe 3 = 2240,-€  für zwei Personen) und werden von ihr im Voraus bezahlt.
(nachweislich einkommensschwache Personen die unter 12000 EUR Jahreseinkommen liegen sind v. d. Vorauszahlungspflicht ausgenommen) bei Rückfragen rufen Sie uns bitte an
 
Der pflege - und betreuungsrelevante Anteil hieraus ( 2265,- EUR) ist mit 795,- EUR (Pflegest.1) bzw. 1470,- EUR (Pflegest. 3)  angegeben. (2 Personen x 15 volle Tage, 14 Nächte)
Diese 2265,- EUR erstattet ihr die Pflegekasse nach Vorlage der spezifizierten Rechnung  (da einer pflegebedürftigen und in 1 bis 3 eingestuften Person pro Kalenderjahr 1470 Euro aus der Verhinderungspflege zustehen, ist der ausschöpfbare  Gesamtbetrag noch unterschritten)
Der verbleibende Eigenanteil für dieses Ehepaar beträgt nunmehr 1205,- EUR  (3470 - 2265)

Von der Krankenkasse erhält SIE zudem 182 Euro ( 14 x 13,- € ) als finanziellen Beitrag zu ihrer ambulanten Badekur. Somit verbleibt dem Ehepaar ein Eigenanteil in Höhe von 1023,- EUR, der sich mit Unterstützung des monatlichen  Pflegegeldes  (monatliches  Pflegegeld: Pflegest. 1 = 210 EUR + Pflegest. 3 = 670 EUR  = 880 EUR : 2 Wochen  = 440 EUR) das parallel zur Verhinderungspflege weiter gewährt wird solange drei Wochen nicht überschritten sind - auf 583,- EUR senken lässt.

15 Tage Kur - laub an der Nordsee - für 2 Personen - zur besten Reisezeit - und quasi "All inklusive"
kosten die Beiden letztendlich 583,- EUR



Lesen Sie hier , ob Sie einen Anspruch auf diese Verhinderungspflege - Leistungen nach dem § 39 SGB XI  geltend machen können.
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Fahrtkosten
Die Übernahme von Kosten für Fahrten mit einem Rollstuhlfahrzeug könnte ggf. durch Ihre Heimatkommune erfolgen. Wenn Sie schwerbehindert , pflege oder betreuungsbedürftig sind und zusätzlich nur über ein geringes Einkommen verfügen, helfen in der Regel Sozialämter, damit IHRE TEILHABE am gesellschaftlichen Miteinander gewährleistet ist. (§17, 9.Sozialgesetzbuch = Persönliches Budget, seit 01.01.2008)   Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb vertrauensvoll an die für Sie zuständige Kommune.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu preiswerten Fahrdienstanbietern und auch dabei, die entsprechenden Anträge bei den Kostenträgern zu stellen. Als Vorzeigebeispiel möchten wir Ihnen hier die Krs.-Verwaltung des Landkreises Bernkastel-Wittlich vorstellen, die seit 1992 allmonatlich den behinderten und einkommensschwachen Bewohnern ihres Landkreises 200 Km - Fahrscheine für einen Behindertenfahrdienst überlässt. So können Besuche, Besichtigungen, Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten und mehr unternommen werden. Eine geringfügige Überschreitung der eigenen monatlichen Mindesteinkünfte hat auch nur eine geringe Zuzahlung bei den Fahrtkosten zur Folge.
Zwar wurde an dieser homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich seit 2002 nichts mehr verändert, (noch immer DM Berechnung) dennoch lohnt sich ein Besuch auf dieser Seite    >>>> mehr         


Sie dürfen uns gerne auch per e-mail 
info@promotours.com kontaktieren ( unsere Telefonnummern finden Sie oben ) damit wir Ihnen schnellstens Auskunft geben können.

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