Neues für Kinder
Vernetzte Hilfe
Kinder brauchen bei drohenden
oder bereits eingetretenen Entwicklungsstörungen oder
Behinderungen so
früh wie möglich eine Rehabilitation. Diese Leistungen der
Früherkennung und Frühförderung sind besonders wichtig.
Je früher eine
Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann man hier
vorbeugen und
helfen. Dafür steht ein Netz von etwa 120 Sozialpädiatrischen
Zentren
und zirka 1000 - zum Teil auch ambulanter und mobiler -
interdisziplinärer Frühförderstellen bereit.
Komplexleistung Frühförderung
Nach
Gesetz werden Früherkennung und Frühförderung als
Komplexleistung
erbracht, als ein interdisziplinär abgestimmtes System
ärztlicher,
medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer
und
sozialpädagogischer Leistungen.
Eltern werden einbezogen
Sowohl
die Kinder als auch ihre Eltern werden intensiv an der Planung und
Gestaltung der Hilfen beteiligt. Der beste Ansprechpartner dabei ist
und bleibt zunächst der Kinderarzt. Er entscheidet nicht nur
über die
medizinisch erforderlichen Diagnosen und Therapien. Er weiß auch,
wie
man die speziellen Angebote der sozialpädiatrischen Zentren und
Frühförderstellen mit in die Therapie einbeziehen kann.
Fragen
Werden Kinder immer in der Nähe
ihrer Eltern betreut?
In
der Regel ja. Jedenfalls soll es bei der Rehabilitation möglichst
keine
Trennung vom sozialen Umfeld und zugleich möglichst eine
integrative
Betreuung geben.
Wer erbringt die heilpädagogischen
Leistungen?
Diese
Leistungen für schwerbehinderte und schwerst mehrfachbehinderte
Kinder
werden - solange die Kinder noch nicht eingeschult sind - immer
erbracht und ohne dass sie selbst oder ihre Eltern zu den Kosten
herangezogen werden. Beispiel: Ein acht Jahre altes Kind liegt seit
längerem im Wachkoma und konnte deshalb noch nicht eingeschult
werden.
Die Kosten für die Betreuung und die Pflege werden vom
zuständigen
Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für
behinderte
Menschen übernommen.
Hintergrund
Wichtige Leistungen, von denen behinderte Kinder besonders profitieren
(Auszug):
- Möglichst keine Trennung vom
sozialen Umfeld bei den Rehabilitationsmaßnahmen.
- Bei
Leistungen an behinderte Kinder ist eine gemeinsame Betreuung
behinderter und nichtbehinderter Kinder anzustreben (integrative
Betreuung).
- Intensive Beteiligung von behinderten
Kindern und ihren Sorgeberechtigten an Planung und Gestaltung der Hilfen
- Heilpädagogische Leistungen für
Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Ausgestaltung der Frühförderung
als Komplexleistung
- Förderung von Selbsthilfegruppen zur
Frühförderung
- Mädchen haben Anspruch auf
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des
Rehabilitationssports
- Möglichkeit
der Mitnahme der Kinder der Betroffenen an den Rehabilitationsort sowie
weitere umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten.