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  1. Wunsch und WahlrechteSGB IX promotours
  2. BedürftigkeitsprüfungSGB IX promotours
  3. PauschalbeitragSGB IX promotours
  4. Ambulante Rehabilitation  SGB IX promotours
  5. ArbeitslebenSGB IX promotours
  6. WerkstättenSGB IX promotours
  7. Neues für FrauenSGB IX promotours
  8. Neues für KinderSGB IX promotours
  9. KinderbetreuungSGB IX promotours
  10. Zusammen lebenSGB IX promotours
       

Wunsch- und Wahlrechte

Jedes Leben ist individuell

Der Umgang mit behinderten Menschen zielt auf selbstbestimmte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben. Teilhabe setzt auch Teilnahme voraus - bei Entscheidungsprozessen über Leistungen und gleichermaßen bei der Auswahl und Ausführung von Leistungen. § 9 des SGB IX spricht hier vom "Wunsch- und Wahlrecht". Berücksichtigt werden insbesondere die persönliche Lebenssituation, das Alter und das Geschlecht, die Familie, die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse sowie die besonderen Bedürfnisse behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags sowie die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder.

Mitsprache
Die Wunsch- und Wahlrechte lassen viel Raum zur selbstbestimmten Lebensgestaltung. Sie führen zur Mitsprache bei der Auswahl der erforderlichen Leistungen. Beispielsweise werden die Belange von Frauen bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besonders berücksichtigt. Und die Betreuung behinderter Kinder wird auf das soziale Umfeld abgestimmt.

Geldleistungen und persönliches Budget
Das Gesetz erlaubt auch mehr Flexibilität. So können Sie für Sachleistungen, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden müssen, auf Antrag auch Geld erhalten, um sich die Leistungen selbst zu beschaffen. Voraussetzung: Die beantragten Leistungen sind nicht weniger wirksam und nicht teurer als die vom Rehabilitationsträger angebotenen Sachleistungen. Möglich ist auch das sogenannte "persönliche Budget". Damit können behinderte Menschen den "Einkauf" von Leistungen eigenverantwortlich regeln, wenn sie dies wünschen. Welche Leistungen sich dafür eignen und wie die Budgets konkret bemessen sein müssen, erproben die Rehabilitationsträger und die behinderten Menschen in Modellprojekten unter wissenschaftlicher Begleitung.

Fragen
Welche Leistungen kann ich beispielsweise in Form von Geldleistungen erhalten?

Zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die durch einen ambulanten Rehabilitationsdienst durchgeführt werden.

Kann ich Teilhabe-Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen?

Sachleistungen können auch im Ausland erbracht werden, wenn sie dort bei gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können ?
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt, dass sie ohne weitere Voraussetzungen im grenznahen Ausland erbracht werden können, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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